Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 4 MAR
Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 4 MAR - Der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG hat beschlossen, der Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung vorzuschlagen - Der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, der für den 16. Dezember 2022 einzuberufenden Hauptversammlung eine Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 1.815.000,00 um EUR 1.633.500,00 auf EUR 181.500,00 vorzuschlagen. Die ordentliche Kapitalherabsetzung soll durch Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 10:1 erfolgen und dient zum Teil der Verbesserung der…
DGI AG gibt vorläufige Zahlen für 2021 bekannt
Die Deutsche Geothermische Immobilien AG gibt bekannt, dass aufgrund vorläufiger Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 1,0 Mio. gerechnet wird.
Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 4 MAR
Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten
Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Erweiterung des Vorstands der Deutschen Geothermische Immobilien AG