Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17

MAR: Pflicht zur Neuerstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 hat sich herausgestellt, dass im
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018 fehlerhaft ein Betrag in Höhe von € 217.305,96 aus
Zinszahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht passiviert wurde. Grund hierfür war die fehlerhafte
Berücksichtigung eines nur vermeintlich abgeschlossenen, zinslosen Darlehens in Höhe von
€ 900.000,00, obgleich tatsächlich die Gesellschaft zwei verzinsliche Darlehen in selber Höhe
abgeschlossen hatte. Letztere wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses 31.12.2018 nicht
berücksichtigt. Die Korrekturen betreffen die Position „sonstige Verbindlichkeiten“ in Höhe von €
217.305,96 sowie die Position „Zinsen und sonstige Aufwendungen“ in derselben Höhe. Hiervon
entfallen auf das Jahr 2018 € 72.000,00. Die Differenz in Höhe von € 145.305,96 entfällt auf die
Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017.
Aufgrund dieser wesentlichen Abweichung ist eine Nachtragsprüfung des geänderten
Jahresabschlusses zum 31.12.2018 erfolgt. Die Veröffentlichung erfolgt zeitgleich mit der
Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019. Diese wird am 31.07.2020 erfolgen.

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Der Vorstand
Kontakt: Martin Müller
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 67 77 99 50
Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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